KokoRU: Ein Modell mit Zukunft?

Religionsunterricht ist das einzige Unterrichtsfach, das im Grundgesetz verankert ist (Artikel 7,3). Deutsch und Mathe könnten demnach von der Stundentafel gestrichen werden, Religionsunterricht aber nicht. Warum ist das so?

Religionsunterricht soll zur Religionsfreiheit befähigen. Dass dies vor 75 Jahren ein Anliegen des Staates war, ist kein Wunder: Lehrte doch die Erfahrung mit dem totalitären NS-Regime, dass der Staat nur ein begrenztes Sinnstiftungsangebot besitzt.

Er nimmt daher die Religionsgemeinschaften in die Pflicht. Da Bildung Ländersache ist, regelt jedes Bundesland den Religionsunterricht eigenständig. In Nordrhein-Westfalen gibt es Religionsunterricht (RU) in folgender konfessioneller Ausprägung: evangelisch, katholisch, syrisch-orthodox, orthodox, jüdisch, islamisch und alevitisch. Außerdem gibt es in NRW den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, der liebevoll mit „kokoRU“ abgekürzt wird.

Die Bezeichnung scheint nahezulegen, dass alle Konfessionen berücksichtigt werden, nicht nur die christlichen. Dies entspräche den gesellschaftlichen Tatsachen: das konfessionelle Milieu verändert sich, es werden weniger Kinder und Jugendliche getauft. Anders als vor 75 Jahren gibt es in NRW fast 500.000 Schüler:innen muslimischen Glaubens. Was läge da näher als eine Kooperation des christlichen, islamischen und jüdischen Religionsunterrichts?

Und wäre nicht eine Zusammenarbeit mit dem Fach Philosophie sinnvoll? Als während der Pandemie die Lerngruppen des Religions- und Philosophieunterrichts aufgelöst wurden, entwickelten wir Lehrer*innen eine multiperspektivische Unterrichtsreihe zum Thema „Glück“, die bei den Schüler*innen im Klassenverband gut ankam. Eine geglückte Kooperation also!

Doch in NRW verbirgt sich hinter dem Begriff „kokoRU“ etwas anderes: er meint die Kooperation der beiden Konfessionen evangelisch und katholisch. Diese Form des Religionsunterrichts findet seit dem Schuljahr 2021/22 unter hohen Auflagen und Anforderungen statt. Sie ist genehmigungspflichtig und kann nur durchgeführt werden, wenn es bereits konfessionellen Unterricht an der Schule gibt. Jede Schule muss ein eigenes Konzept dafür entwickeln, im Vorfeld sind dazu einige Fortbildungen nötig. Ein regelmäßiger Fachlehrerwechsel ist verbindlich, damit die Schüler*innen beide konfessionellen Perspektiven kennenlernen.

In Bonn ist „kokoRU“ erst seit dem Schuljahr 2023/24 möglich, weil er im Erzbistum Köln nicht früher genehmigt wurde. Aus diesen Hürden ergibt sich eine hohe Dunkelziffer von Religionsstunden, die im Klassenverband oder von Lehrer*innen der jeweils anderen Konfession erteilt werden. Es ist erwiesen, dass „kokoRU“ häufig ohne Genehmigung stattfindet. Wie man sieht, ist der Weg zu einem religionskooperativen Religionsunterricht noch weit – frei nach dem englischen Sprichwort: „Schools change slower than churches.“

Und in der Praxis? Eine Evaluation der Uni Siegen hat ergeben, dass „kokoRU“ gut ankommt, weil er „gelebte Ökumene“ ist. Wir Lehrer*innen machen schon lange die Erfahrung, dass die ökumenische Zusammenarbeit unser Fach stärkt, sei es bei unserer Arbeit in der Fachgruppe, bei gemeinsamen Exkursionen und Schulgottesdiensten. Warum sollte uns eine weitere Kooperation mit dem islamischen und jüdischen RU nicht auch guttun? Schließlich orientiert sich „kokoRU“ am Grundsatz „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Doch hier zeigt die Erfahrung: erst, wenn die eigene Identität gestärkt ist, kann man aufeinander zugehen und voneinander lernen. Ein häufiger Fachlehrerwechsel kann Schüler*innen (und Lehrer*innen) verunsichern, gerade bei den sensiblen Themen des Religionsunterrichts. Das gut gemeinte Konzept, das aus der Zeit vor Corona stammt, ist in der Praxis eine große Herausforderung.

Antje Sebastian | Religionslehrerin am Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Bonn