Schutzkonzept

Unser Ziel ist, Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene zu schützen. Wir als Evangelische Trinitatiskirchengemeinde Bonn sind verpflichtet, Risiken sexueller Gewalt im Rahmen des Möglichen zu minimieren.

Um Gefahren für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene zu unterbinden, haben alle Maßnahmen das Ziel, eine Kultur der Achtsamkeit zu erreichen.

Mitarbeitende, in deren Aufgabenbereich typischerweise Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse entstehen, wie insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen, sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz verpflichtet. Sexuelle Kontakte in diesen Verhältnissen sind mit dem kirchlichen Schutzauftrag unvereinbar und daher unzulässig (Abstinenzgebot). Alle Mitarbeitenden haben bei ihrer beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit das Nähe- und Distanzempfinden des Gegenübers zu achten (Abstandsgebot).

Um für all dies Sorge zu tragen, ist eine Risikoanalyse, d.h. eine sorgfältige Untersuchung der kirchengemeindlichen Bereiche, in denen Schutzbefohlene durch sexualisierte Gewalt verletzt werden könnten, Voraussetzung.

Wegen fachlicher und räumlicher Besonderheiten haben die Kindertagesstätte und das räumlich entferntere Kinder- und Jugendzentrum JAP (Jugendzentrum am Propsthof) je eigene Schutzkonzepte formuliert. Das Schutzkonzept des JAP ist in der Anlage 5 beigefügt, das umfangreiche Schutzkonzept der Kindertagesstätte ist auf der Website der Gemeinde und in der Einrichtung einsehbar. Alle hier formulierten Grundsätze gelten in allen Gemeindebereichen.