Religionsunterricht: Angefragt und angesagt!

„Unter unseren Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr sind nur noch fünf evangelische Kinder!“

So eine Lehrerin eines Gymnasiums im Bonner Süden.

Und auch die Statistik zeigt: Selbst wenn es nicht überall so dramatisch ist, so sinken doch die Zahlen kontinuierlich, ein Trend, der sich generell in unserer Gesellschaft beobachten lässt. Bald sind die Mitglieder der christlichen Kirchen gesellschaftlich in der Minderheit. Dies führt auch dazu, dass der in der Verfassung garantierte Religionsunterricht überhaupt in Frage gestellt wird. Ist er nicht ein Relikt der Vergangenheit?

Soll es nicht besser Ethik für alle geben? Oder einen Unterricht, in dem nur über unterschiedliche Religionen informiert wird? Die zunehmende Infragestellung des Faches erleben auch viele Lehrkräfte an den Schulen.

Beim konfessionellen Religionsunterricht geht es um religiöse Bildung und zwar nicht nur, indem man von außen auf Religion schaut, sondern auch die Innenperspektive, verkörpert durch die Lehrkraft, kennenlernen kann.

Religionsunterricht ist kein Missionsunternehmen, es gilt das Überwältigungsverbot. Aber er soll ermöglichen, gelebte Religion, gelebten Glauben kennenzulernen und sich damit auseinanderzusetzen. Nur so kann gebildet positive bzw. negative Religionsfreiheit wahrgenommen werden. Im Idealfall findet diese Auseinandersetzung auch fachübergreifend statt: In der Fächergruppe mit dem Katholischen Religionsunterricht, dem Islamischen Religionsunterricht, der Praktischen Philosophie u.a..

Auf die sinkenden Zahlen christlicher Kinder haben die Kirchen reagiert: Seit diesem Jahr gibt es auch in unserer Region die Möglichkeit, konfessionell-kooperativ evangelische und katholische Religionslehre zusammen zu unterrichten, wobei die Kinder auch einen Wechsel der Lehrkraft erleben und damit die Innenperspektive der beiden Konfessionen. Wichtig zu wissen ist: Ein Rechtsanspruch auf Religionsunterricht besteht bereits, wenn 12 Kinder einer Konfession / Religion an einer Schule sind. Organisatorische Schwierigkeiten und sinkende Zahlen allein können also nicht der Grund sein, das Recht auf religiöse Bildung zu verabschieden.

Im Religionsunterricht sollen Kinder lernen, sich mit der 11 eigenen Religion und mit der Vielfalt an Religionen und  Weltanschauungen wertschätzend und tolerant auseinanderzusetzen und einen eigenen Standpunkt zu finden. Gerade in einer religiös und weltanschaulich pluralen Welt ist eine solche Orientierung wichtig. Die Auseinandersetzung mit den großen Fragen, auch der Frage „Was dürfen wir hoffen?“ ist in einer Zeit, die von Krisen und Zukunftsängsten gerade unter jüngeren Menschen geprägt ist, besonders wichtig. Dabei eröffnet der Religionsunterricht einen Raum, Fragen zu diskutieren und kann Quellen der Hoffnung und der eigenen Ressourcen aufzeigen.

Religionsunterricht strahlt auch auf das Schulleben aus: Die Gestaltung einer religiösen Schulkultur mit allen an der Schule vertretenen Religionen und Konfessionen bietet die Chance, Schule als Lebensraum weiterzuentwickeln. Mit der Schulseelsorge und dem Qualifizierungsangebot für Lehrkräfte ist hier eine weitere Möglichkeit gegeben, für alle Menschen an der Schule Beratung und Begleitung als Teil einer sorgenden Schulgemeinschaft anzubieten.

Last but not least: Religionslehrkräfte brauchen Unterstützung, Fort- und Weiterbildung. Dazu hält das Schulreferat ein breites Angebot vor. Wahrnehmung und Wertschätzung der Religionslehrkräfte an den Schulen im Gemeindegebiet durch die Kirchengemeinde vor Ort kann eine Chance sein, Vernetzung und Zusammenhalt zu stärken.

Beate Sträter und Hiltrud Stärk-Lemaire

Schulreferat der Kirchenkreise An Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn
Haus der Evangelischen Kirche
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