Möchten Sie dazugehören?

Das geht ganz einfach: Sie sind herzlich willkommen!

Wir machen keinen Check, ob Sie Mitglied der evangelischen Kirche sind oder nicht. In Trinitatis gilt das Leitwort „Weite Räume, Platz für Vielfalt.“ Und so nehmen auch Christen anderer Konfessionen oder Leute aus anderen Stadtteilen am Leben der Gemeinde teil. Manche gehören auch keiner Kirche an oder sind ausgetreten.

Wenn zum Dazugehören auch „Rechte und Pflichten“ gewünscht werden, geht das über die Mitgliedschaft. Zu den Rechten gehören das Wahlrecht (ab Konfirmation bzw. ab 16 Jahre), das Recht, sich zur Wahl stellen zu können (vom 18. bis zum 75. Lebensjahr), das Recht, in kirchlichen Gremien mitwirken zu können, das Recht, eine Patenschaft übernehmen zu können, das Recht auf eine kirchliche Trauung oder eine kirchliche Bestattung. Zu den Pflichten gehört, sich an der Kirchensteuer zu beteiligen, wenn man einen entsprechenden Verdienst hat.

Mitglied einer Kirche werden in Deutschland die meisten Menschen im Zusammenhang mit ihrer Taufe. Wenn man später einmal ausgetreten ist, bedarf es für eine neue Mitgliedschaft einer Wiederaufnahme. Menschen, die bislang nicht getauft wurden, können Kontakt mit Pfarrer Uwe Grieser aufnehmen und sich über eine Erwachsenentaufe informieren.