Ihre Kirchensteuer ist ein Segen

Die Kirchensteuer gibt es in Deutschland seit 1919. Ihre Einführung fällt zusammen mit der Trennung von Staat und Kirche. Dass die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer mitwirken, ist eine Dienstleistung, die die Kirchen finanzieren.

Gut zu wissen:  

  • In NRW beträgt die Steuer neun Prozent von der Lohn- und Einkommensteuer.
  • Die Höhe hängt daher vom Einkommen ab.
  • Wer wenig verdient, zahlt keine Kirchensteuer.
  • In Deutschland zahlt nur ca. ein Drittel der Mitglieder der evangelischen Kirche Kirchensteuer.
  • Die Zahlung der Kirchensteuer kann von der Einkommensteuer als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Was geschieht mit der Kirchensteuer?

Ein Beispiel: Sie leben in Nordrhein-Westfalen, verdienen jährlich rund 30.000 Euro, haben ein Kind und sind in Steuerklasse 1 – dann fallen 10 Euro Kirchensteuer pro Monat an.

Davon geht der größte Teil an die Kirchengemeinden vor Ort, zwischen 70 und 80 Prozent. 10 Prozent werden für Verwaltung benötigt, 7 Prozent für Buchhaltung, 4 % für Renten.

Von den 10 Euro kommen im Durchschnitt 3 Euro der Gemeindearbeit zugute. Dazu gehören die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder mit Senioren, die Kirchenmusik, die Seelsorge, Gottesdienste und Öffentlichkeitsarbeit.

Knapp ein Viertel (2,25 Euro) dient dazu, Kindertagesstätten betreiben zu können.

Etwas mehr als 10 Prozent fließen in die Entwicklungshilfe, in soziale Arbeit und Bildungsarbeit.

Noch einmal 10 % werden für die Erhaltung von Gebäuden benötigt. In Trinitatis sind das das Kinder- und Jugendzentrum Am Propsthof, die Kindertagesstätte in der Brahmsstraße und das Gemeindeheit mit der Trinitatiskirche.

Wer bestimmt über das Geld?

Verwaltet werden die Finanzen der Evangelischen Kirche von den Kirchengemeinden und Verwaltungsämtern. Die anvertrauten Steuergelder sowie Drittmittel und Spenden müssen wirtschaftlich und sparsam und zweckbestimmt verwendet werden. Das überprüfen unabhängige Fachleute der Rechnungsprüfungsämter jährlich.

Last but not least:

Ihre Kirchensteuer ist ein Segen. Dafür dankt Ihnen Ihre Gemeinde sehr herzlich!

 

(c) EKiR, Stand April 2022